Werden Grundbuchdokumente kostenlos über das Infozákon zur Verfügung gestellt?
Das Oberste Verwaltungsgericht der Slowakischen Republik in der Rechtssache Nr. 1Sžik/3/2021 (bestehend aus JUDr. Anita Filová, JUDr. Petra Príbelská, PhD., und JUDr. Juraj Vališ) vertritt eine Rechtsauffassung, die dem grundlegenden Rechtsprinzip „Lex specialis derogat legi generali“(ein spezielles Gesetz hat Vorrang vor einem allgemeinen Gesetz) widerspricht.
In seiner Entscheidung stellt das Gericht fest, dass bestimmte Informationen, die auf der Grundlage eines speziellen Gesetzes zur Verfügung gestellt werden (z.B. Katasterunterlagen auf der Grundlage des Katastergesetzes ), auch auf der Grundlage des Informationsgesetzes (Gesetz Nr. 211/2000 Slg.) angefordert werden können. Nach Ansicht des Obersten Verwaltungsgerichts ist es also möglich, dieselbe Information unter zwei Gesetzen zu behandeln. Doch genau das schließt der zitierte Rechtsgrundsatz, der seit Jahrhunderten gilt, aus.
Mal sehen, wie lange diese merkwürdige Vorgehensweise der Richter andauern wird.
Was steht in der Begründung?
Zum Schluss noch ein Zitat aus der Begründung zum Info-Gesetz, das der Meinung der oben genannten Richter widerspricht:
„In Bezug auf spezielle Gesetze zur Offenlegung von Informationen ist das Gesetz über die Informationsfreiheit ein allgemeines Gesetz, das NUR in Ermangelung spezieller Gesetze gilt.“

