In der Slowakei ist der Grundbesitz sehr zersplittert, was das Bauen und die Grundstücksverwaltung in fast jeder Gemeinde erschwert. Die Grundstücke sind oft zu schmal, haben viele Eigentümer oder sind auf unbekannte Eigentümer registriert.
Einfache Bodenrichtlinien sind ein Instrument, das es Entwicklern, Gemeinden und Eigentümern ermöglicht, Grundstücksgrenzen neu zu ordnen, um dem Flächennutzungsplan zu entsprechen und die Landbewirtschaftung zu erleichtern.
Bedingungen für einfache Bodenverbesserungen
Damit das Bezirksamt eine einfache Erschließung genehmigen kann, müssen folgende Fakten nachgewiesen werden:
- die Erwünschtheit der SPU,
- Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan,
- die finanzielle Sicherheit der SPU,
- die Zustimmung der Eigentümer von mehr als der Hälfte der vom SPU betroffenen Grundstücke.
Die Arbeiten zur Vorbereitung der Ausgangsdokumente, zur Vorbereitung und Ausführung des Bodenordnungsprojekts und andere Handlungen im Bodenordnungsverfahren werden von natürlichen Personen ausgeführt, wenn sie gemäß § 25a des Gesetzes Nr. 330/1991 Slg. dazu befugt sind, sowie von juristischen Personen, die natürliche Personen mit einer solchen Befugnis beschäftigen und die mit der Person, auf deren Antrag die Bodenordnung genehmigt wird, Verträge über die Ausführung dieser Arbeiten geschlossen haben.
Weitere Informationen zu den Bedingungen für die Durchführung von einfachen Landänderungen finden Sie im Gesetz Nr. 330/1991 Slg.
